Ein Right-of-way bzw. das Eisenbahnwegerecht und das Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht beschreiben unter anderem das Recht der Eisenbahn, unter bestimmten Bedingungen über private Grundstücke zu fahren. Es ist eine Untergruppe des Straßen- und Wegerechts und unterscheidet sich in Deutschland vom Enteignungsrecht.[1][2]
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